Klar darfst du die Belege deiner Buchhaltung selber buchen! Und deine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt selber übermitteln!
Grundsätzlich darfst du auch deine Buchführung selber einrichten! Und deine Steuererklärung innerhalb von bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen selber erstellen!
Empfehlen kann ich dir dabei aus eigener Erfahrung eine solide Zusammenarbeit mit einer/m SteuerberaterIn.
Dein/e SteuerberaterIn richtet die Buchführung zu Beginn deiner Selbstständigkeit für dich ein. Und du buchst die Belege deiner Buchhaltung anschließend unterjährig in Eigenregie selber. Nach Jahresende erstellt dein/e SteuerberaterIn schließlich deinen Jahresabschluss.
Damit bist du nämlich auf der sicheren Seite:
* Bei steuerlichen Fragen zu deinem Unternehmen oder zu deiner privatsteuerlichen Situation hast du im Zweifel jederzeit fachlichen Support an deiner Seite.
* Die Erstellung deines Jahresabschlusses durch eine/n SteuerberaterIn hinterlässt beim Finanzamt auch einen wesentlich besseren Eindruck von deinem Unternehmen.
* Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt kannst du auf kompetenten steuer(recht)lichen Beistand vertrauen.
Die Belege unterjährig selber zu buchen ist damit also auch für dich absolut möglich! Wie du das am besten machen kannst, das zeige ich dir in meinem Onlinekurs Buchführung - Buchhaltung einfach selber buchen!.
Der Kurs findet das nächste Mal im Herbst 2024 statt! Die Anmeldefrist endet am 31.08.2024!
Hier
kannst du dir bereits heute deinen Platz im Kurs sichern.
Insbesondere in kleineren Betrieben fristen die monatlichen BWAs ein zumeist liebloses Dasein auf den Schreibtischen der Büros, ohne auch nur überhaupt eines Blickes gewürdigt zu werden. Und das zu Recht! 😉 Die "Dinger" sind oft auch schon "veraltet", wenn sie vom Steuerbüro übermittelt werden. Schließlich sind seit dem Ende des jeweiligen Monats bis zu ihrer Erstellung und Übersendung einige Tage bis zuweilen mehrere Wochen vergangen. Die darin ausgewiesenen Zahlen können dann nur noch einen Blick in die (jüngste) Vergangenheit deiner unternehmerischen Finanzen liefern. Damit liegt die BWA als Grundlage zur Planung deiner Finanzen ungenutzt in der Ecke! 👉 Richtig eingesetzt aber kann dir deine Buchführung auf Knopfdruck einen stets aktuellen Überblick über deine bisherigen Einnahmen und Ausgaben geben, sowie deinen derzeitigen und aktuell zu erwartenden voraussichtlichen Gewinn präzise ausweisen. 👉 Deine BWA bietet dir damit eine verlässliche Grundlage zur Planung deiner Finanzen - sowohl für die Gegenwart, als auch für deine Zukunft.💡 Wie du deine Buchführung einfach selber erledigen kannst, um sie auch tatsächlich auch zur Planung deiner Finanzen zu nutzen, das zeige ich dir in meinem Onlinekurs Buchführung - Buchhaltung einfach selber buchen!. Der Kurs findet das nächste Mal im Frühjahr 2025 statt! Hier kannst du dir bereits heute deinen Platz im Kurs sichern. Weil Du dein Geld im Büro verdienst. Alles Liebe, Angelika
Um den Betrag einer Rechnung kurzfristig zu begleichen bieten dir zahlreiche Dienstleister und Lieferanten neben "Zahlung rein netto" auch "Zahlung mit Skonto" an. Damit du den Rechnungsbetrag um die angegebene Skonto-Summe kürzen darfst (i.d.R. etwa 1 - 3%), muss deine Zahlung meist kurzfristig innerhalb von nur wenigen Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Skonto-Zahlungen belasten zwar im ersten Moment unmittelbar die Liquidität deines Unternehmens, langfristig aber "schonen" sie diese auch da du nicht mehr den "vollen" Rechnungsbetrag zu begleichen hast. Du sparst dir also einen kleinen Teil Liquidität ein (ggf. immer wieder), den du dann wiederum anderweitig in deinem Unternehmen verwenden kannst. Wie du die Liquidität in deinem Unternehmen genau im Blick behalten kannst, das zeige ich dir übrigens in meinem Onlinekurs Buchführung - Buchhaltung einfach selber buchen!. Der Kurs findet das nächste Mal im Frühjahr 2025 statt! Hier kannst du dir bereits heute deinen Platz im Kurs sichern. Weil Du dein Geld im Büro verdienst. Alles Liebe, Angelika